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Erstfeld
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Gemeindeversammlungen

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Gemeindeversammlung

Die Schweizerinnen und Schweizer können ihre demokratischen Grundrechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung ausüben. Sie können über Sachgeschäfte abstimmen oder Personen in Ämter wählen.

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung ergeben sich aus der Gemeindeordnung (GO) sowie der Verordnung über das Verfahren an der Gemeindeversammlung (GVV). Die Gemeindeversammlung übt die Aufsicht über die Tätigkeiten des Gemeinderates aus und sie fällt die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide, vorbehalten bleiben die Rechte der Stimmberechtigten an der Urne. 

Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet in der Regel zwei- bis viermal im Jahr statt. Im Mai an der «Rechnungsgemeinde» werden dem Souverän, nebst anderen Geschäften, die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet. Im November an der «Budgetgemeinde» jeweils die Budgets für das kommende Jahr.

Wer darf teilnehmen und abstimmen?

Stimm- und wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Erstfeld wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

Die nächsten Gemeindeversammlungstermine

Gemeindeversammlung vom 19. November 2025

Gemeindeversammlung vom 24. September 2025

Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025

Gemeindeversammlung vom 2. April 2025

Gemeindeversammlung vom 20. November 2024

Datum Zeit Ort
20.11.2024 19.30 Uhr Kasinosaal Erstfeld

Unterlagen Gemeindeversammlung 20. November 2024

Vergangene Gemeindeversammlungen

Gemeindeversammlung vom 5. Juni 2024

Datum Zeit Ort
05.06.2024 19.30 Uhr Kasinosaal Erstfeld

Unterlagen Gemeindeversammlung 5. Juni 2024

Gemeindeversammlung vom 3. April 2024

Datum Zeit Ort
03.04.2024 19.30 Uhr Kasinosaal Erstfeld

Unterlagen Gemeindeversammlung 3. April 2024