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Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:

  • Im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen (Abstand zum Wald 50 Meter) . Das Verbot gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills;
  • Im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • Brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen wird eine Neubeurteilung vorgenommen.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

 

Plakat Feuerverbot
Information Sicherheitsdirektion
Link Waldbrandgefahr
Link Natrgefahren
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