Gemeinde
Erstfeld
Abstimmungen & Wahlen

Termine & Informationen

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Abstimmen und Wählen - ein demokratisches Grundrecht

Die Schweizerinnen und Schweizer können ihre demokratischen Grundrechte an der Urne oder an der Gemeindeversammlung ausüben. Sie können über Sachgeschäfte abstimmen oder Personen in Ämter wählen.

Innerhalb eines Jahres finden in der Regel auf Bundesebene vier Urnengänge statt. Kantonale sowie kommunale Abstimmungen und Wahlen werden jeweils gleichzeitig durchgeführt. Kantone und Gemeinden können auch weitere Termine unabhängig von den Bundesterminen festlegen.

Die Unterlagen zu den Vorlagen werden Ihnen jeweils frühestens 4 Wochen und spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungstermin zugestellt.

Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Damit Sie in Erstfeld abstimmen und wählen können, ist der Wohnsitz in der Gemeinde Erstfeld erforderlich.

Weitere Informationen über die demokratischen und politischen Rechte der Schweiz finden Sie unter folgenden Links:

Politische Rechte
Kanton Uri - Termine

Die nächsten Abstimmungstermine

  • 3. März 2024
  • 21. April 2024
  • 9. Juni 2024
  • 22. September 2024
  • 24. November 2024

Urnenstandort und Öffnungszeiten

Urnenstandort Öffnungszeiten
Gemeindekanzlei Erstfeld, Gotthardstrasse 99 Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr

Persönliche Stimmabgabe

Ihre Stimme können Sie persönlich am Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei Erstfeld, Gotthardstrasse 99, abgeben. 

Die Urnen sind jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr offen.

Bitte bringen Sie den Stimmrechtsausweis mit. Das Abstimmungspersonal nimmt den Ausweis entgegen.

Briefliche Stimmabgabe

Sie haben auch die Möglichkeit brieflich abzustimmen:

 

1. Öffnen Sie das Abstimmungskuvert sorgfältig, damit Sie es als Rücksendekuvert für die briefliche Stimmabgabe verwenden können.

2. Füllen Sie die Stimm- und Wahlzettel aus.

3. Legen Sie die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert. Bitte beachten Sie, dass für jede Wahl nur ein einziger Wahlzettel ins Stimmkuvert eingelegt werden darf.

4. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis eigenhändig im entsprechenden Feld.

5. Legen Sie den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert ins Rücksendekuvert. Die Gemeindeadresse sowie die Unterschrift müssen im Fenster sichtbar sein.

6. Verschliessen Sie das Rücksendekuvert.

7. Sie können das Kuvert direkt am Schalter der Gemeindekanzlei abgeben, dort in den Briefkasten werfen oder frankiert bei einer Poststelle abgeben.

8. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag beim Urnenbüro eintreffen.

9. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.