Gemeinde
Erstfeld
Politik

Öffentliche Mitwirkung Siedungsleitbild und ESP Gygen

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Die Gemeinde Erstfeld beabsichtigt, die kommunale Nutzungsplanung aus dem Jahr 2017 zu überarbeiten und zu revidieren. Die Bestimmungen sollen auf die sich in Zwischenzeit gewandelten Bedürfnisse angepasst werden. 

Das Siedlungsleitbild bildet die zentrale Grundlage für eine Nutzungsplanungsrevision. Es behandelt die raumrelevanten Themen der Gemeinde Erstfeld und legt die Grundzüge der kommunalen räumlichen Entwicklung der nächsten 15 Jahre fest. Inhaltlich liegt der Fokus auf der Entwicklung des Siedlungsgebiets, die auf unterschiedlichen Ebenen - von der Ebene der (Gesamt-) Gemeinde über die Siedlungs- und Kulturlandschaft bis hin zur Quartierebene - bearbeitet wurde. Als zentrale Fragestellungen des Siedlungsleitbilds können festgehalten werden: 

  • Bauliche Verdichtung nach innen / Entwicklung Quartiere
  • Abstimmung von Siedlung und Verkehr
  • Zentrumsentwicklung
  • Entwicklungspotenziale lokales und regionales Gewerbe
  • Wohnraumangebot
  • Biodiversität und ökologische Vernetzung im Siedlungsgebiet
  • Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Freiräumliche Einbettung

Der Gemeinderat Erstfeld und die Ortplanungskommission haben in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Raumplanungsbüro die Entwürfe des Siedlungsleitbilds und des Entwicklungskonzeptes Gygen Erstfeld erarbeitet. Die Erkenntnisse aus dem Entwicklungskonzept Gygen sind bereits ins Siedlungsleitbild eingeflossen.

Die Bevölkerung, Parteien, Nachbargemeinden und weitere Organisationen haben die Möglichkeit zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

Online-Mitwirkung

Die nachfolgenden Unterlagen liegen vom 25. August 2025 bis 25. September 2025 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Die Unterlagen liegen ebenfalls bei der Gemeindekanzlei Erstfeld während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf und können bei Bedarf physisch bezogen werden. Eingaben sind bis 25. September 2025 via Online-Mitwirkung oder schriftlich an die Gemeindekanzlei Erstfeld, Gotthardstrasse 99, 6472 Erstfeld, einzureichen.