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Erstfeld
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VL REG ERSTFELD 562972

Im ganzen Kanton Uri ist ab sofort verboten:

  • Feuer im Freien zu entfachen (gilt auch für sämtliche Feuerstellen);
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle;
  • Heissluftballone oder «Himmelslaternen» steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Den Feuerwehrorganisationen des Kantons Uri ist es jedoch erlaubt, fest eingerichtete Feuerstellen im Zivilschutz- und Ausbildungszentrum KRUMP, Erstfeld, für Übungs- und Ausbildungszwecke zu benutzen.

 

Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot kann mit Busse bestraft werden. Dieses Verbot bleibt bis auf Weiteres bestehen. Bei sich verändernden Witterungsbedingungen erfolgt eine Neubeurteilung.

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

 

Medienmitteilung Sicherheitsdirektion
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